Die Supervision im Zusammenhang mit der externen Beratungstätigkeit ist obligatorisch. Sie dient der fachlichen Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Beratungskompetenz.
Jede teilnehmende Person absolviert mindestens 18 Stunden Supervision pro Jahr, verteilt auf drei Tage Gruppen-Supervision à 6 Stunden.
In diesen Sitzungen werden Themen aus der eigenen Beratungspraxis eingebracht und gemeinsam bearbeitet. Die Verantwortung für die Auswahl der Fälle liegt bei dir als Teilnehmer:in.
Die Kosten für die Supervision sind nicht in den Ausbildungsgebühren enthalten. In der Regel können sie jedoch ganz oder teilweise durch Einnahmen aus der eigenen Beratungstätigkeit gedeckt werden.
Für die höhere Fachprüfung „Berater:in im psychosozialen Bereich mit eidgenössischem Diplom“ ist ein Nachweis über mindestens 20 Stunden beratungskompetenzbezogene Supervision erforderlich. Nach jedem Supervisionstag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme.
Ein Supervisionstag umfasst 6 Stunden (inklusive einer Stunde Mittagspause).
